Allgemeine Geschäftsbedingungen

MAKLERVERTRAG

Der Maklervertrag zwischen Avelon Immobilien und dem Kunden kommt durch die schriftliche Beauftragung (z.B. E-Mail) zustande. Grundsätzlich hat der geschlossene Vertrag eine Laufzeit von 6 Monaten, es sei denn, es wurde mit dem Verkäufer oder Vermieter eine abweichende Vereinbarung geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um 1 Monat, wenn dieser nicht mit einer Frist von 4 Wochen vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Während der Laufzeit des Maklervertrages mit Avelon Immobilien ist der Kunde nicht berechtigt weitere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten für das Vertragsobjekt zu beauftragen. Die Vermittlungs-/Nachweistätigkeit von Avelon Immobilien stützt sich auf erteilte Auskünfte und Informationen durch den Auftraggeber und/oder anderen Auskunftsberechtigten. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Irrtum bleibt vorbehalten.

FÄLLIGKEIT DER PROVISION

Die vertraglich vereinbarte Provision wird erst fällig, wenn ein entsprechender, tatsächlicher und ernsthafter Nachweis bzw. der Abschluss eines Vertrages über das angebotene Objekt zustande kommt. Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag (Kaufvertrag) oder statt eines solchen ein Anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines Pacht-/Mietvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages). Dies berührt den Provisionsanspruch nicht und es gilt nach § 653 Abs. 2 BGB der übliche Maklerlohn. Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber/Käufer Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Dem Auftraggeber/Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

DOPPELTÄTIGKEIT

Der Makler darf im Verkaufsfall für beide Vertragsteile provisionspflichtig tätig werden.

KENNTNIS VON ANGEBOTEN

Avelon Immobilien e.K. benennt die Objektadresse nur unter ausdrücklichem Hinweis auf die fällig werdende Provisionsforderung im Falle des Ankaufs. Ist dem Auftraggeber, Kaufinteressent ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich nach Erhalt des Angebotes, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.

WEITERGABEVERBOT

Sämtliche Informationen, einschließlich der Objektnachweise des Maklers sowie unserer Objektexposés sind ausschließlich für den Auftraggeber und den persönlichen Kaufinteressenten bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber bzw. Kauf-/Mietinteressent gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so haftet der Auftraggeber bzw. Kauf-/Mietinteressent uns gegenüber mit der vereinbarten Provision zuzüglich Mehrwertsteuer.

INFORMATIONSPFLICHT

Der Auftraggeber, Kaufinteressent ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen möchte.

HAFTUNG

Der Makler haftet nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Makler ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Makler in demselben Umfang. Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u.ä. beruhen ausschließlich auf den uns vom Objektanbieter erteilten Informationen, hierfür wird keinerlei Haftung übernommen.

WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR VERBRAUCHER

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den geschlossenen Maklervertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie an uns (Avelon Immobilien, Starenweg 27, 90556 Cadolzburg), mittels einer eindeutigen Erklärung – z.B ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail (info@avelon-immobilien.de) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

Ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten, ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Maklers. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Maklers. Der Makler ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners anhängig zu machen.

Es gilt das Recht der Bunderepublik Deutschland.